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hier noch einmal eine aktualisierte Fassung der Regeln zum Tragen von Schwimmanzügen für den Bereich des Deutschen Schwimm-Verbandes:
1. Schwimmanzüge dürfen aus einem oder zwei Teilen bestehen, nur bis zu den Knien reichen und:
- für Männer nicht oberhalb des Bauchnabels enden;
- für Frauen weder den Nacken noch die Schultern bedecken.
2. Es darf während des Wettkampfes nur ein Schwimmanzug getragen werden. Es ist nicht erlaubt,
zwei oder mehr Schwimmanzüge übereinander zu tragen. Reißverschlüsse oder andere
Befestigungssysteme sind nicht erlaubt.
3. Schwimmanzüge dürfen Anstandsregeln nicht verletzen und müssen aus undurchsichtigem,
durchlässigem Gewebe beschaffen sein.
4. Weitergehende Vorschriften der FINA, der LEN und/oder anderer internationaler
Organisationen bezüglich der Verwendung bestimmter Schwimmanzüge bleiben vorbehalten.
Euer Vorstand
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Bemerkungen: -
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